Bava Kamma 90

Kapitel 90

א דאמר שוכר כשומר חנם דמי ליתני חוץ משומר חנם והשוכר
1 der Mieter gleiche dem unentgeltlichen Hüter, so sollte er doch lehren: mit Ausnahme des unentgeltlichen Hüters und des Mieters,
ב ואי כר"י דאמר שוכר כנושא שכר דמי ניתני חוץ משומר חנם וכולן במועדין פטורין לענין כופר
2 und wenn nach R. Jehuda, welcher sagt, der Mieter gleiche dem Lohnhüter, so sollte er doch lehren: mit Ausnahme des unentgeltlichen Hüters, und alle sind sie bei einem verwarnten vom Lösegelde frei!?
ג אמר רב הונא בר חיננא הא מני ר"א היא דאמר אין לו שמירה אלא סכין ולענין שוכר סבר לה כר"י דאמר שוכר כנושא שכר דמי
3 R. Hona b. Ḥenana erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Elie͑zers vertreten, welcher sagt, für einen solchen gehe es keine andere Bewachung als das Messer, und hinsichtlich des Mieters ist er der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt, der Mieter gleiche dem Lohnhüter.
ד אביי אמר לעולם כר' מאיר וכדמחליף רבה בר אבוה ותני שוכר כיצד משלם ר"מ אומר כשומר שכר רבי יהודה אומר כשומר חנם
4 Abajje erklärte: Tatsächlich nach der des R. Meír, und zwar nach der entgegengesetzten Fassung des Rabba b. Abuha, welcher lehrt: der Mieter ist ersatzpflichtig nach R. Meír, gleich einem Lohnhüter, und nach R. Jehuda, gleich einem unentgeltlichen Hüter.
ה א"ר אלעזר מסר שורו לשומר חנם הזיק חייב הוזק פטור
5 R. Elea͑zar sagte: Wenn jemand seinen Ochsen einem unentgeltlichen Hüter übergeben hat, so ist dieser, wenn er Schaden angerichtet hat, ersatzpflichtig und wenn er beschädigt wird, ersatzfrei. –
ו אמרי היכי דמי אי דקביל עליה שמירת נזקיו אפילו הוזק נמי ליחייב ואי דלא קביל עליה שמירת נזקיו אפילו הזיק נמי ליפטר
6 In welchem Falle: hat er die Bewachung vor Schädigungen übernommen, so sollte er doch ersatzpflichtig sein, auch wenn er beschädigt worden ist, und hat er die Bewachung vor Schädigungen nicht übernommen, so sollte er doch frei sein, auch wenn er Schaden angerichtet hat!?
ז אמר רבא לעולם שקיבל עליו שמירת נזקיו והכא במאי עסקינן כגון שהכיר בו שהוא נגחן וסתמא דמילתא דלא אזיל איהו ומזיק אחריני קביל עליה דאתי אחריני ומזקי ליה לדידיה לא אסיק אדעתיה:
7 Rabba erwiderte: Tatsächlich. wenn er die Bewachung vor Schädigungen übernommen hat, nur handelt es sich hier um den Fall, wenn er von diesem wußte, daß er stößig ist; er hat daher die voraussetzlich nötige Bewachung übernommen, daß er nicht hingehe und andere beschädige, er dachte aber nicht daran, daß andere ihn beschädigen würden.
ח <big><strong>מתני׳</strong></big> קשרו בעליו במוסרה ונעל בפניו כראוי ויצא והזיק אחד תם ואחד מועד חייב דברי ר"מ
8 <b>W</b><small>ENN SEIN</small> E<small>IGENTÜMER IHN MIT DEM</small> H<small>ALFTER ANGEBUNDEN UND VOR IHM</small> [<small>DIE</small> T<small>ÜR</small>] <small>GEHÖRIG</small><small>ABGESCHLOSSEN HAT</small>, <small>UND ER DENNOCH HERAUSGEKOMMEN IST UND</small> S<small>CHADEN ANGERICHTET</small>, <small>SO IST ER</small>, <small>OB VERWARNT ODER NICHT VERWARNT</small>, <small>ERSATZPFLICHTIG</small> – <small>SO</small> R. M<small>EÍR</small>;
ט רבי יהודה אומר תם חייב ומועד פטור שנאמר (שמות כא, לו) ולא ישמרנו בעליו ושמור הוא זה
9 R. J<small>EHUDA SAGT</small>, <small>WEGEN EINES NICHT VERWARNTEN SEI ER ERSATZPFLICHTIG</small>, <small>UND WEGEN EINES VERWARNTEN SEI ER ERSATZFREI</small>, <small>DENN ES HEISST</small>:<i>und sein Eigentümer ihn nicht bewacht</i>, <small>UND DIES IST EINE</small> B<small>EWACHUNG</small>.
י ר"א אומר אין לו שמירה אלא סכין:
10 R. E<small>LIE͑ZER SAGT</small>, <small>FÜR EINEN SOLCHEN GEBE ES KEINE ANDERE</small> B<small>EWACHUNG ALS DAS</small> M<small>ESSER</small>.
יא <big><strong>גמ׳</strong></big> מאי טעמא דר"מ קסבר סתם שוורים לאו בחזקת שימור קיימי ואמר רחמנא תם ניחייב דניבעי ליה שמירה פחותה הדר אמר רחמנא ולא ישמרנו גבי מועד דנבעי ליה שמירה מעולה ויליף נגיחה לתם נגיחה למועד
11 GEMARA. Was ist der Grund R. Meírs? – Er ist der Ansicht, Ochsen sind allgemein nicht als bewacht anzusehen, und der Allbarmherzige sagt deshalb, daß man für den nicht verwarnten ersatzpflichtig sei, damit man ihm eine leichte Bewachung angedeihen lasse, und darauf sagt der Allbarmherzige beim verwarnten: <i>und er ihn nicht bewacht</i>, daß nämlich für diesen eine gediegene Bewachung erforderlich ist; und er folgert vom verwarnten auf den nicht verwarnten durch [das Wort] <i>stoßen</i>, das bei beiden gebraucht wird.
יב ר"י סבר סתם שוורים בחזקת שימור קיימי אמר רחמנא תם נשלם דניבעי ליה שמירה מעולה הדר אמר רחמנא ולא ישמרנו גבי מועד דנעביד ליה שמירה מעולה הוי ריבוי אחר ריבוי ואין ריבוי אחר ריבוי אלא למעט מיעט הכתוב לשמירה מעולה
12 R. Jehuda aber ist der Ansicht, Ochsen sind allgemein als bewacht anzusehen, dennoch sagt der Allbarmherzige, daß man für den nicht verwarnten ersatzpflichtig sei, damit man ihm eine gediegene Bewachung angedeihen lasse, und wenn der Allbarmherzige darauf beim verwarnten sagt: <i>und er ihn nicht bewacht</i>, daß nämlich für diesen eine gediegene Bewachung erforderlich sei, so ist dies eine Einschließung nach einer Einschließung, und eine Einschließung nach einer Einschließung ist ausschließend. Damit schließt die Schrift die gediegene Bewachung aus.
יג וכי תימא נגיחה לתם נגיחה למועד הא מיעט רחמנא ולא ישמרנו לזה ולא לאחר
13 Wolltest du sagen, man folgere vom verwarnten auf den nicht verwarnten durch [das Wort] <i>stoßen</i>, das bei beiden gebraucht wird, so hat der Allbarmherzige bei diesem eingeschränkt: <i>und ihn nicht bewacht</i>, nur diesen, aber keinen anderen. –
יד והא מיבעי ליה ללאו אם כן נכתוב רחמנא ולא ישמור מאי ולא ישמרנו לזה ולא לאחר
14 Dies ist ja aber an sich nötig!? – Die Schrift könnte ja sagen: <i>und nicht bewacht</i>, wenn sie aber sagt: <i>und ihn nicht bewacht</i>, so heißt dies: nur diesen, aber keinen anderen.
טו תניא ר"א בן יעקב אומר אחד תם ואחד מועד ששמרו שמירה פחותה פטור
15 Es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Sowohl bei einem nicht verwarnten als auch bei einem verwarnten Ochsen ist man ersatzfrei, wenn man ihm eine leichte Bewachung angedeihen ließ. –
טז מאי טעמא סבר לה כר"י דאמר מועד בשמירה פחותה סגי ליה ויליף נגיחה לתם ונגיחה למועד
16 Weshalb? – Er ist der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt, für den verwarnten reiche eine leichte Bewachung aus, und er folgert vom verwarnten auf den nicht verwarnten durch [das Wort] <i>stoßen</i>, daß bei beiden gebraucht wird.
יז אמר רב אדא בר אהבה לא פטר ר"י אלא צד העדאה שבו אבל צד תמות במקומה עומדת
17 R. Ada b. Ahaba sagte: Nach R. Jehuda ist er frei nur für die Hälfte des Verwarntseins, während die Hälfte des Nichtverwarntseins beim ursprünglichen Zustande verbleibt.
יח אמר רב מועד לקרן ימין אינו מועד לקרן שמאל
18 Rabh sagte: Ist er verwarnt hinsichtlich des rechten Horns, so gilt er nicht als verwarnt hinsichtlich des linken Horns. –
יט אמרי אליבא דמאן אי אליבא דר"מ האמר אחד תם ואחד מועד שמירה מעולה בעי אי אליבא דרבי יהודה מאי אריא קרן שמאל אפילו בימין נמי אית ביה צד תמות ואית ביה צד מועדת
19 Nach wessen Ansicht, wenn nach der des R. Meír, so sagt er ja, daß sowohl für den nicht verwarnten als auch für den verwarnten eine gediegene Bewachung erforderlich sei, und wenn nach R. Jehuda, so braucht dies ja nicht vom linken Horn gelehrt zu werden, auch beim rechten selbst ist ja eine Hälfte des Nichtverwarntseins und eine Hälfte des Verwarntseins vorhanden!? –
כ אמרי לעולם כרבי יהודה ולא סבירא ליה דרב אדא בר אהבה והכי קאמר כי האי גוונא הוא דמשכחת ביה צד תמות ומועדת
20 Ich will dir sagen, tatsächlich nach der des R. Jehuda, nur hält er nichts von der Lehre des R. Ada b. Ahaba, und zwar lehrt er uns folgendes: nur in einem solchen Falle ist bei ihm eine Hälfte des Nichtverwarntseins und eine Hälfte des Verwarntseins zu finden,